Landtagswahl 31.05.2015

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Wahllokale und Wahlzeiten (Vorsicht: neue Wahlzeiten):

 Sprengel
 Sprengelbezeichnung
 Wahllokal und Wahlzeit
 Sprengel 1
 Pinggau-Ort

 Gemeindeamt: 08.00 - 14.00 Uhr

 Sprengel 2
 Pinggau-Umgebung
 Gemeindeamt: 08.00 - 14.00 Uhr
 Sprengel 3
 Steirisch Tauchen
 ehem. Kühlhaus: 08.00 - 12.00 Uhr
 Sprengel 4
 Sinnersdorf
 Mehrzweckraum: 08.00 - 12.00 Uhr
 Sprengel 5
 Sparberegg
 LS-Gebäude: 08.00 - 12.00 Uhr

Wahlberechtigte:   

Sämtliche österreichische Staatsbürger, die am Wahltag, 31.05.2015, das 16. Lebensjahr vollendet haben (d.h. geboren bis 31.05.1999), am Stichtag 30.03.2015 in der Gemeinde ihren Hauptwohnsitz hatten und im Wählerverzeichnis eingetragen sind.

Vorgezogene Stimmabgabe:

Es besteht auch die Möglichkeit der vorzeitigen Stimmabgabe für jene Wahlberechtigte, die sich am Wahltag nicht im Gemeindegebiet aufhalten oder anderwärtig verhindert sind.  Diese vorgezogene Stimmabgabe findet am
Freitag, dem 22. Mai 2015 statt.
Wahllokal: Gemeindeamt Pinggau
Wahlzeit: 17.00 Uhr - 19.00 Uhr

 

Briefwahl bzw. Wahlkarten

Jene wahlberechtigten Personen, die sich am Wahltag voraussichtlich nicht in der Gemeinde aufhalten oder anderwärtig verhindert sind, können ihr Wahlrecht auch mittels Briefwahl ausüben.

Man benötigt hierfür eine Wahlkarte. Diese kann beim Gemeindeamt schriftlich (bis zum 27.05.2015) oder mündlich (bis zum 29.05.2015, 12.00 Uhr) beantragt werden.

Die Wahlkarte mit der Unterschrift und verschlossen (ansonsten ungültig) ist dann unverzüglich an die Bezirksverwaltungsbehörde (= BH Hartberg-Fürstenfeld, Adresse ist auf der Wahlkarte angeführt) zu übermitteln.

Sie muss jedoch spätestens am Wahltag (31.05.2015, 16.00 Uhr) dort einlangen. Porto braucht keines bezahlt werden.

Vor der Wahl werden natürlich wie gewohnt wieder an alle Wahlberechtigten Wählerverständigungskarten mit den wichtigsten Informationen verschickt.

Nähere Informationen über Briefwahl/Wahlkarten etc. erhalten Sie auch
im Gemeindeamt unter  03339/25152-21 (Herr Sonnleitner).

28.04.2015