Verordnung Zweitwohnsitz- und Wohnungsleerstandsabgabe

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Der Gemeinderat der Marktgemeinde Pinggau hat in seiner Sitzung vom 16.12.2022 gemäß § 1 Stmk. Zweitwohnsitz-und Wohnungsleerstandsabgabegesetz — StZWAG eine Verordnung beschlossen.

Diese können Sie hier einsehen:

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22.02.2024