Kundmachung Revision des Gefahrenzonenplanes - NEUE Frist 16. Juni 2023

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Die Gebietsbauleitung Steiermark Ost des Forsttechnischen Dienst für Wildbach- und Lawinenverbauung hat eine Revision des Gefahrenzonenplanes erarbeitet und den Entwurf der Marktgemeinde Pinggau übergeben. Dieser Entwurf liegt bis
16. Juni 2023
im Gemeindeamt zur allgemeinen Einsicht (während der Amtsstunden) auf. Es wird darauf hingewiesen, dass jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann, innerhalb der Auflagefrist schriftlich Stellung zu nehmen hat.

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08.05.2023