Unwetterschäden im Mai 2015

Aufgrund der im Mai teils massiv aufgetretenen Unwetterschäden in unserer Region dürfen wir im folgenden auf die Unterstützungsmöglichkeit aus dem Katastrophenfond hinweisen. Im Falle von nicht versicherten Schäden oder Unterversicherung gibt es zwei Hilfsschienen – Katastrophenschutzfonds bzw. Notstandsentschädigung – diese sind nicht kombinierbar.

Deutlich wird darauf hingewiesen, dass für Hagelschäden an Kulturen keine Entschädigungen geleistet werden, da diese versicherbar sind.

Katastrophenfonds:

Laut Katastrophenfonds-Richtline Steiermark wird diese Unterstützung zur Beseitigung von außergewöhnlichen Schäden, durch Hochwasser, Erdrutsch, Vermurung, Hagel etc. gewährt. Die Mindestschadenssumme muss € 1.000 betragen, die Entschädigung beträgt je nach Schadensart 30 bis 50 %. Versicherungsleistungen sind abzuziehen, nur der verbleibende Schaden ist entschädig bar.

Meldung:

Durch Privatschadensausweisung über das Gemeindeamt Pinggau oder online www.agrar.steiermark.at -> Leistungen von A bis Z -> Katastrophenfonds möglichst rasch, jedoch spätestens innerhalb von zwei Monaten bei Gebäuden und innerhalb von sechs Monaten bei anderen Schäden.

Wichtig:

Sofortige Dokumentation. Da die Schätzung durch Sachverständige nicht sofort erfolgt, den Schaden möglichst sofort umfassend fotografieren bzw. einen Schadensbeschreibung erfassen.

Notstandsentschädigung:

Unterstützt werden unverschuldet in Not geratene land- und forstwirtschaftliche Betriebe, bedingt durch weit über den Durchschnitt hinausgehende Ernteverluste, existenzbedrohende, weit über den Durchschnitt hinausgehende Schäden durch Naturereignisse etc.

Der Schaden muss 20% des aktuellen landwirtschaftlichen Einkommens übersteigen. Versicherungsleistungen sind zu berücksichtigen. Die Zuwendung ist mit € 3.600 pro Jahr limitiert.

Antragstellung:

Über die Bezirkskammer Oststeiermark Hartberg-Fürstenfeld oder direkt beim Land Steiermark, Abteilung 10a. Die gesamten Richtlinien und Antragsmöglichkeiten finden Sie im Internet unter: www.agrar.steiermark.at

  • Förderungen:
    • Katastrophenfonds
    • Notstandsentschädigung

Futtermittelbörse:

In der Bezirkskammer Oststeiermark Hartberg-Fürstenfeld ist eine Futtermittelbörse eingerichtet -  sie dient der Vermittlung von Grundfutterangeboten (z.B.: Wiese zum Mähen, Heu) an geschädigte Betriebe,

Tel. 03332/62623-4611.

28.05.2015