Veranstaltungsgesetz 2012

Energiesparlampenentsorgung

Der Stmk. Landtag hat am 3. 7. 2012 ein neues Veranstaltungsgesetz beschlossen. Dieses Gesetz ist seit 1. 11. 2012 in Kraft getreten.

Klein-Veranstaltung:

Man spricht von einer kleinen Veranstaltung, wenn nicht mehr als 300 Teilnehmer erwartet werden, oder an einem Tag 300 Personen an der Veranstaltung teilnehmen und

·         Die Veranstaltungszeit zwischen 8 und 22 Uhr liegt

·         Die Veranstaltungsdauer nicht mehr als 3 Tage beträgt

Jede Veranstaltung ist melde- bzw. anzeigepflichtig.

 

Werden unter 1000 Teilnehmer erwartet, ist dies der Gemeinde zu melden bzw. anzuzeigen , über 1000 Teilnehmer der Bezirkshauptmannschaft.

Meldepflichtige Veranstaltung

Eine Veranstaltung ist nur meldepflichtig, wenn sie in einer bewilligten Veranstaltungsstätte (z.B.: VAZ Pinggau) mit den bewilligten Veranstaltungsarten stattfindet (oder wenn sie unter eine Kleinveranstaltung fällt).

Der Veranstalter hat die Veranstaltung spätestens 2 Wochen vor der Veranstaltung der zuständigen Behörde schriftlich zu melden.

Anzeigepflichtige Veranstaltung

Eine Veranstaltung ist anzeigepflichtig, wenn sie in einer nicht-bewilligten Veranstaltungsstätte bzw. in einer bewilligten Veranstaltungsstätte, aber die Veranstaltung nicht in die bewilligte Veranstaltungsart hineinfällt, stattfindet.

Der Veranstalter hat die Veranstaltung spätestens 6 Wochen vor der Veranstaltung schriftlich anzuzeigen.

Prüfschema

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Für weitere Fragen bezüglich des Veranstaltungsgesetzes steht Ihnen das Gemeindeamt zur Verfügung oder auf der Homepage des Landes Steiermark.

26.11.2012