Wertsicherung der Benützungsgebühren ab 01.01.2017

Der Gemeinderat der Marktgemeinde Pinggau hat in seiner Sitzung vom 24.11.2016 die Wertsicherung der Benützungsgebühren mit 1. Jänner jeden Jahres gemäß § 71 Abs. 2a Stmk. Gemeindeordnung 1967, LGBl. 115/1967, in der geltenden Fassung beschlossen.

Gemäß § 71 Abs. 2a Stmk. Gemeindeordnung in der geltenden Fassung sind mit Wirkung vom 1. Jänner jeden Jahres die Gebühren in dem Ausmaß zu erhöhen oder zu verringern, in welchem sich der von der Bundesanstalt Statistik Austria verlautbarte Verbraucherpreisindex 2010 (VPI 2010) oder ein an seine Stelle tretender Index im Zeitraum 1. Oktober bis 30. September des der Anpassung vorangehenden Zeitraums verändert hat.

Der Verbraucherpreisindex 2010 hat sich im Zeitraum Oktober 2015 bis September 2016 um 0,9 % erhöht, weshalb bei folgenden Benützungsgebühren eine Wertanpassung per 01.01.2017 erfolgt:

 

Wassergebühr Brutto (inkl. Ust.)
Wassergebühr pro m³ € 1,66
Wassergebühr pro m³ Stall € 0,89
Grundgebühr jährlich € 110,99
Müllgebühr     Brutto (inkl. Ust.)
Personentarif € 54,95
Biomüll 120 Liter Container € 80,58
Biomüll 240 Liter Container € 161,16
Container 1100 Liter € 141,63
Container 220 Liter € 29,30
Zusatzsack € 5,13
Friedhofgebühr Brutto (inkl. Ust.)
Grabmiete Familiengrab € 151,35
Grabmiete Urnengrab € 151,35
Grabmiete Einzelgrab € 100,90
Grabmiete Kindergrab € 50,45

 

 

 

16.12.2016