Strafregisterbescheinigung

Die Strafregisterbescheinigung (früher: Leumunds-, Führungs- oder Sittenzeugnis oder sogenanntes polizeiliches Führungszeugnis) gibt Auskunft über die im Strafregister eingetragenen Verurteilungen einer Person bzw. darüber, dass das Strafregister keine solche Verurteilung enthält.

Für viele Tätigkeiten und Berufe (z.B. Aufnahme in ein Sicherheits- oder Bewachungsunternehmen) ist die Vorlage einer aktuellen Strafregisterbescheinigung erforderlich.  Die Bescheinigung darf in den meisten Fällen nicht älter als drei Monate sein.​​

Für die Beantragung der Strafregisterbescheinigung bzw. Strafregisterbescheinigung für Kinder- und Jugendfürsorge müssen Sie persönlich in das Gemeindeamt der Marktgemeinde Pinggau kommen, bzw. eine Person bevollmächtigen, die die Bescheinigung für Sie anfordern bzw. übernehmen darf.

Kosten & Gebühren

  • Strafregisterbescheinigung „dient zur Vorlage bei“: € 14,30 Bundesgebühr + € 2,10 Verwaltungsabgabe
  • Strafregisterbescheinigung „allgemeine Vorlage“: € 28,60 Bundesgebühr + € 2,10 Verwaltungsabgabe
  • Wird die Strafregisterbescheinigung und die Strafregisterbescheinigung für Kinder- und Jugendfürsorge gleichzeitig benötigt, müssen die Gebühren nur für eine Bescheinigung bezahlt werden.

Benötigte Unterlagen:

  • Amtlicher Lichtbildausweis

Weitere Infos finden Sie unter www.help.gv.at

Zuständig