Stellenausschreibung Musikschullehrer

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Bekanntmachung einer Stellenausschreibung an der Erzherzog - Johann - Musikschule Pinggau

 An der Musikschule der Marktgemeinde Pinggau für elementare, mittlere und höhere Musikerziehung mit Öffentlichkeitsrecht gelangt im Einverständnis mit dem Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 6 - Bildung und Gesellschaft, Kommunale Musikschulen, folgender Dienstposten zur Ausschreibung:

Musikschullehrerin / Musikschullehrer an der Musikschule der Marktgemeinde Pinggau

Unterrichtsfächer: Trompete und Musikalische Früherziehung (Kenntnisse in der Tontechnik erwünscht)/4 Wst.
Dienstantritt: 15.10.2015
Bewerbungsfrist: 12.10.2015
Beschäftigungszeitraum: befristet bis 31.08.2016

Tätigkeitsbereich: Unterrichtserteilung in den genannten Fächern, Mitwirkung bei Schulveranstaltungen bzw. bei den von der Musikschule getragenen musikkulturellen Veranstaltungen. Mit Dienst an dislozierten Unterrichtsorten muss ggf. gerechnet werden. Qualifizierte Bewerber und Bewerberinnen (abgeschlossene musikpädagogische Ausbildung gem. Steiermärkisches Musiklehrergesetz 2014 i.d.g.F.) werden ersucht, Prüfungszeugnisse, Staatsbürgerschaftsnachweis und Geburtsurkunde etc. bei der ausschreibenden Gemeinde termingerecht einzureichen.
 

Weitere Informationen: Bewerbungen unter:
Musikschule Pinggau Marktgemeinde Pinggau
Schulstraße 17a Hauptplatz 1
8243Pinggau 8243Pinggau
Tel.: 0 33 39 / 22 310 Tel.: 0 33 39 / 25 152 - 0
Mobil: 0664/423 25 76 Mobil:-
Fax: 0 33 39 / 22 310 Fax: 0 33 39 / 25 152 - 22
E-Mail:musikschule@pinggau.steiermark.at E-Mail:gde@pinggau.steiermark.at
Homepage:http://www.musikschule-pinggau.at Homepage:http://www.pinggau.steiermark.at


Rechtliche Grundlage der Einstellung von Lehrkräften an den kommunalen Musikschulen der Steiermark ist das Gesetz vom 3. Juni 2014 über das Dienst- und Besoldungsrecht der von den Gemeinden an Musikschulen beschäftigten Lehrerinnen/Lehrern (Steiermärkisches Musiklehrergesetz 2014 – Stmk. MLG) Stammfassung: LGBl. Nr. 93/2014 i.d.g.F. und Änderung: LGBl. Nr. 97/2014. Das stellenbezogene Entgelt richtet sich nach § 6 (bei LeiterInnen zusätzlich § 7) Steiermärkisches Musiklehrergesetz 2014 i.d.g.F.

29.09.2015