Steiermark hilft - Hilfe für Ukraine

Ukraine

Zahlreiche Anfragen und Hilfsangebote zu Hilfs- und Schutzbedürftigen Menschen aus der Ukraine haben die verschiedensten Stellen in der Steiermark in den letzten Tagen erreicht. Um die große Hilfsbereitschaft der Steirerinnen und Steirern rasch in die Tat umsetzen zu können hat das Land Steiermark die Sozialhotline zur Ukraine unter 0800/20 10 10 eingerichtet. Alle wichtigen Informationen und Antworten zu den häufigsten Fragen sind hier gesammelt:

Ich möchte Wohnraum für Menschen aus der Ukraine anbieten, was muss ich tun?

Wohnraum zur Unterbringung kann unter Angabe einer Kontaktperson, Adresse des Wohnraums sowie Angaben zur Größe (Quadratmeter), Anzahl der Schlafplätze, mögliche Koch und Duschmöglichkeit, etc. an grundversorgung@stmk.gv.at gemeldet werden. Die eingelangten Angebote werden vom Flüchtlingsreferat des Landes Steiermark in eine Datenbank aufgenommen und die angegebene Kontaktperson wird so rasch als möglich kontaktiert. Aufgrund der Vielzahl an Einmeldungen kann die Kontaktaufnahme 1-7 Werktage dauern.

Ich habe Menschen aus der Ukraine untergebracht, bekomme ich finanzielle Unterstützung?

Grundsätzlich ist eine finanzielle Unterstützung an den Quartiergeber möglich. Die nötigen rechtlichen Rahmenbedingungen dafür werden von der Österreichischen Bundesregierung erarbeitet. Ab des in Krafttretens dieser Regelungen ist eine Abgeltung für den Quartiergeber möglich. Die finanzielle Abgeltung richtet sich je nach Art der Unterbringung. Für private Wohnungen sind für eine Einzelperson 120 Euro, für Familien 240 Euro für die Miete (pro Monat) vorgesehen. Darüber hinaus erhält eine erwachsene Person 200 Euro, eine minderjährige Person 90 Euro Verpflegsgeld pro Monat.

Müssen privat aufgenommene Flüchtlinge gemeldet werden?

Wer in einer Wohnung Unterkunft nimmt, ist innerhalb von drei Tagen danach bei der Meldebehörde anzumelden. Meldebehörde ist die jeweilige Gemeinde, dort muss der Hauptwohnsitz angemeldet werden. 

Ich möchte eine größere Anzahl von Betten / eine organisierte Unterkunft zur Verfügung stellen, was muss ich beachten?

Melden Sie alle relevanten Informationen (Adresse, Anzahl der Zimmer/Betten, Verpflegungsart, etc.) an grundversorgung@stmk.gv.at.

Welche Leistungen bekommen Hilfs- und Schutzbedürftige aus der Ukraine in der Steiermark?

Grundsätzlich sollen Hilfs- und Schutzbedürftige Menschen aus der Ukraine Leistungen aus der Grundversorgung erhalten. Das bedeutet eine finanzielle Unterstützung je nach Art der Unterbringung, Verpflegsgeld bzw. Taschengeld, Krankenversicherung, Bekleidungsbeihilfe von max. 150 Euro pro Jahr etc. Zusätzlich ist Zugang zum Arbeitsmarkt für Menschen aus der Ukraine gegeben.

Müssen Hilfs- und Schutzbedürftige aus der Ukraine um Asyl ansuchen?

Wenn die betroffene Person ständigen Schutz in Anspruch nehmen will und bspw. nicht mehr in die Ukraine zurückkehren will kann ein Asylantrag gestellt werden. Die aktuell in Ausarbeitung befindliche Verordnung des Bundes wird aber vorsehen, dass kein Asyl beantragt werden muss, um Leistungen aus der Grundversorgung (Unterbringung, Krankenversicherung, Verpflegsgeld, etc.) in Anspruch nehmen zu können.

Sind Hilfs- und Schutzbedürftige aus der Ukraine krankenversichert?

Hilfs- und Schutzbedürfte aus der Ukraine erhalten im Rahmen der Grundversorgung eine Krankenversicherung, auch ohne Asylantrag.

Wie lange dürfen Hilfs- und Schutzbedürftige aus der Ukraine in Österreich bleiben?

Staatsangehörige aus der Ukraine dürfen 3 Monate Visumsfrei in Österreich aufhältig sein. Nach dieser Zeit gilt eine Verordnung nach §62 Asylgesetz wonach Kriegsvertriebene einen einjährigen Aufenthaltstitel in Österreich bekommen und somit hier leben dürfen für diese Zeit.

Ich möchte Spenden, wohin kann ich mich wenden?

Geldspenden können direkt an die Spendenkonten von Hilfsorganisationen wie Nachbar in Not, Caritas o.Ä. gemacht werden. Einen Überblick über die Spendenmöglichkeiten finden Sie auf der Website des Landes Steiermark!

Sachspenden werden zentral über das Bundesministerium für Inneres koordiniert. Mehr Informationen dazu finden Sie auf https://www.bmi.gv.at/news.aspx?id=67614A49633179547678733D

Hilfs- und Schutzbedürftige Menschen aus der Ukraine brauchen eine Unterkunft, wohin kann ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die Sozialhotline des Landes Steiermark unter 0800/20 10 10.

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15.03.2022