Photovoltaikanlage (bis 01.01.2018)

Seitens des Amtes  Steiermärkischen Landesregierung wird die Errichtung von Photovoltaikanlagen ab 01.01.2018 nicht mehr gefördert. Da auch die Gemeindeförderung an die Landesförderung gekoppelt ist, wird auch seitens der Gemeinde die Errichtung einer Photovoltaikanlage nicht mehr gefördert. Alte Anträge werden noch abgewickelt.

Errichtung Photovoltaikanlage bis 31.12.2017:

Der Gemeinderat der Marktgemeinde Pinggau hat in seiner Sitzung vom 10.02.2017 den Beschluss gefasst, dass ab 01.01.2017 die Photovoltaikförderung folgendermaßen geändert wird:

  • Förderung Photovoltaikanlagen: Seitens der Marktgemeinde Pinggau werden 50% der Landesförderung, jedoch maximal € 500,-- an Förderung gewährt.
  • Energiespeicher: Für die Förderung von Energiespeicher wird festgelegt, dass diese einmalig pro Anlage und Objekt in der Höhe von 50% der Landesförderung gewährt wird, jedoch wird eine Beihilfenobergrenze von € 500,-- festgesetzt.