Personalausweis

Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft können einen Personalausweis bei uns im Bürgerservice beantragen!

Bei jedem Grenzübertritt wird ein Reisedokument benötigt. Dies gilt auch bei Reisen in Schengen-Staaten und auch bei kurzen Fahrten ins Ausland.

Reisedokument ist der Reisepass oder bei Reisen innerhalb der EU auch ein gültiger Personalausweis. Der Führerschein ist kein Reisedokument, ebensowenig der Identitätsausweis.

Personalausweis-Neuausstellung:

Eine Personalausweis-Neuausstellung ist erforderlich wenn:

  • der Personalausweis abgelaufen ist,
  • eine Namensänderung eingetreten ist (insbesondere bei Heirat),
  • der Personalausweis die Idendität nicht wiedergibt,
  • der Personalausweis verloren bzw. gestohlen wurde.

Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises kann im Inland – unabhängig vom Wohnsitz – bei jeder Passbehörde gestellt werden.

Bitte mitbringen:

  • wenn vorhanden: alten Personalausweis
  • bei Neuausstellung ohne Namensänderung:
    • Staatsbürgerschaftsnachweis
    • Geburtsurkunde
  • bei Neuausstellung mit Namensänderung (insbesondere bei Heirat):
    • Staatsbürgerschaftsnachweis
    • Geburtsurkunde
    • Heiratsurkunde
  • 1 neues Passfoto (Hochformat 35 x 45mm) nicht älter als sechs Monate nach bestimmten Passbildkriterien

Gültigkeitsdauer eines Personalausweises:

  • Bis zwei Jahre: zwei Jahre
  • Ab dem 2. Geburtstag: fünf Jahre
  • Ab dem 12. Geburtstag: zehn Jahre
  • Ab dem 18. Geburtstag: zehn Jahre

Trotz Restgültigkeit des Personalausweises kann jederzeit ein neuer Personalausweis beantragt werden.

Kosten eines Personalausweises:

  • Bis zum bzw. am zweiten Geburtstag:
    • bei Erstausstellung: gebührenfrei
    • bei Ausstellung eines weiteren Personalausweises (z.B.: bei Namensänderung): € 26,30
  • Nach dem 2. Geburtstag: € 26,30
  • Ab dem 12. Geburtstag: € 61,50
  • Ab dem 18. Geburtstag: € 61,50

    Weitere Informationen bzgl. Personalausweises finden Sie unter:

    HELP.GV.AT - Personalausweis

    Zuständig