Öffentliche Kundmachung - Wassersparmaßnahmen - AB SOFORT AUFGEHOBEN!!!!

Öffentliche Kundmachung – Wassersparmaßnahmen


Gemäß § 92 Abs. 1. der Stmk. Gemeindeordnung wird die Rechtswirksamkeit die Verordnung der Wassersparmaßnahmen, welche am 16.03.2023 in Kraft getreten ist, 

ab sofort

aufgehoben.


Wir ersuchen jedoch weiterhin sparsam mit dem Wasser umzugehen. Die Quellschüttungen werden täglich kontrolliert, um bei Verbrauchsspitzen sofort reagieren zu können.


Bei Poolfüllungen bitten wir um Bekanntgabe des gewünschten Füllungszeitraumes im Gemeindeamt. Es wird darauf hingewiesen, die Füllung nur nach Absprache und in der Nacht mit einem Gartenschlauch vorzunehmen.


Wir ersuchen daher die Bevölkerung, weiterhin sparsam mit dem Wasser umzugehen!

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05.05.2023