Mitteilung BH - Führerschein Umtausch

Mitteilung BH - Führerschein Umtausch

Führerschein-Umtausch 
 

Derzeit ist wiederum ein Ketten-E-mail im Umlauf, wonach der Führerschein in nächster Zeit umzutauschen ist. Der Inhalt dieses E-Mails ist ein völliger Blödsinn: 
  
Es gibt derzeit keine Umtauschpflicht des „alten rosa Scheins“ in einen Scheckkarten-Führerschein. Diese alten Führerscheine behalten ihre Gültigkeit bis zum Jahre 2032; es handelt sich dabei um EU-Führerscheine, die zumindest im EU-Bereich volle Gültigkeit haben.

Es gibt derzeit auch keine gesetzliche Befristung des Führerscheines (außer der bereits seit Jahren bestehenden Befristung von Führerscheinen der Klassen C und D) und ist eine solche auch in den nächsten Jahren nicht zu erwarten. 
 
Eine Umtauschverpflichtung besteht lediglich für jene Fälle, in denen der Führerschein ungültig geworden ist – dies ist der Fall, wenn die behördlichen Eintragungen, Unterschriften oder Stempel unkenntlich geworden sind, das Lichtbild fehlt oder den Besitzer nicht mehr einwandfrei erkennen lässt, oder Beschädigungen seine Vollständigkeit, Einheit oder Echtheit in Frage stellen (§ 14 Abs. 7 FSG). 
 
Der EU-Führerscheinrichtlinie ist bis zum Jahre 2013 eine Vereinheitlichung der Führerscheine vorgesehen, d.h. der Führerschein soll in jedem EU-Mitgliedsstaat gleich ausschauen. In diesem Zusammenhang wird es auch dazu kommen, dass die Führerscheine dann nur mehr 10 Jahre gültig sind, d.h. so wie bei den Reisepässen sind die Führerscheine alle 10 Jahre zu erneuern – aktuelles Lichtbild. Zu einer Befristung der Führerscheine mit ärztlicher Untersuchungspflicht, zumindest der Klassen A, B und F wird es nicht kommen. 
 
Daher nochmals:
Der alte rosa Führerschein muss weder bis Jahresende noch in den kommenden Jahren umgetauscht werden!!! Entsprechende Informationen gibt es auch auf der Homepage des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie (www.bmvit.gv.at ) bzw. bei den Autofahrerklubs ÖAMTC und ARBÖ.“ 

08.01.2010