Jagdpachtschilling 2024

Gemeinde

Der Aufteilungsentwurf für den Jagdpachtschilling für das Jahr 2024 liegt von 02.09. - 15.10.2024 in der Gemeindekanzlei zur Unterschriftsleistung zwecks Behebung des Jagdpachtschillngs für 2024 öffentlich auf. Die Grundeigentümer haben die Möglichkeit innerhalb dieser Frist die Auszahlung des Jagdpachtschillings zu beantragen.


Anteile von Grundbesitzern, die innerhalb der Sechswochenfrist nicht beantragt werden, verfallen im Sinne des § 21 Abs. 3 des Stmk. Jagdgesetzes zugunsten der Gemeindekasse.

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12.09.2024