Jagdpachtschilling 2021

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Gebühren und Tarife per 01.01.2016

Der Aufteilungsentwurf für den Jagdpachtschilling für 2021 liegt sechs Wochen ab 30.08.2021 in der Gemeindekanzlei (Zimmer-Nr. 7) zur Unterschriftsleistung zwecks Behebung des Jagdpachtschillings für 2021 öffentlich auf. 

Die Grundeigentümer haben die Möglichkeit, innerhalb einer Frist von 6 Wochen die Auszahlung des Jagdpachtschillings zu beantragen.

Anteile von Grundbesitzern, die innerhalb der Sechswochenfrist nicht beantragt werden, verfallen im Sinne des § 21 Abs. 3 des Stmk. Jagdgesetzes zugunsten der Gemeindekasse.


 

Kundmachung Jagdpachtschilling 2021 (449 KB) - .PDF

30.08.2021