Jagdpachtschilling 2019

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Gebühren und Tarife per 01.01.2016

Der Aufteilungsentwurf für den Jagdpachtschilling für 2019 liegt sechs Wochen ab 09.10.2019 in der Gemeindekanzlei (Zimmer-Nr. 7) zur Unterschriftsleistung zwecks Behebung des Jagdpachtschillings für 2019 öffentlich auf.

Die Grundeigentümer haben die Möglichkeit, innerhalb einer Frist von 6 Wochen die Auszahlung des Jagdpachtschillings zu beantragen.

Anteile von Grundbesitzern, die innerhalb der Sechswochenfrist nicht beantragt werden, verfallen im Sinne des § 21 Abs. 3 des Stmk. Jagdgesetzes zugunsten der Gemeindekasse.

 

09.10.2019