Jagdpachtschilling 2016

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Gebühren und Tarife per 01.01.2016

Der Aufteilungsentwurf für den Jagdpachtschilling für 2016 liegt sechs Wochen ab 02.01.2017 in der Gemeindekanzlei (Zimmer-Nr. 7) zur Unterschriftsleistung zwecks Behebung des Jagdpachtschillings für 2016 öffentlich auf.

Die Grundeigentümer haben die Möglichkeit, innerhalb einer Frist von 6 Wochen die Auszahlung des Jagdpachtschillings zu beantragen.

Anteile von Grundbesitzern, die nicht bis spätestens 13.02.2017 beantragt werden, verfallen im Sinne des § 21 Abs. 3 des Stmk. Jagdgesetzes zugunsten der Gemeindekasse. 

 

Information zum Jagdpachtschilling 2017:

Die Behebung des Jagdpachtschillings 2017 wird nicht zu Jahresbeginn 2018 erfolgen, sondern bereits im Herbst 2017.

 

09.01.2017