Jagdpachtschilling 2015

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Der Aufteilungsentwurf für den Jagdpachtschilling für das Jahr 2015 liegt sechs Wochen ab 04.01.2016 in der Gemeindekanzlei zur Unterschriftsleistung zwecks Behebung des Jagdpachtschillings für 2015 öffentlich auf.

Die Grundeigentümer haben die Möglichkeit, innerhalb einer Frist von 6 Wochen die Auszahlung des Jagdpachtschillings zu beantragen.

Anteile von Grundbesitzern, die nicht bis spätestens 15.02.2016 beantragt werden, verfallen im Sinne des § 21 Abs. 3 des Stmk. Jagdgesetzes zugunsten der Gemeindekasse.

04.01.2016