Hundeabgaben und Hundemarke

Wir weisen Sie darauf hin, dass jeder im Gemeindegebiet gehaltene Hund, der über drei Monate alt ist, vom Hundehalter binnen vier Wochen im Gemeindeamt anzumelden ist.

Falls Sie Ihren Hund noch nicht angemeldet haben, fordern wir Sie auf, dies dringend und ehestmöglich nachzuholen. Wer der Meldepflicht nicht nachkommt wird von der Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafe bis zu Euro 2.000,00 bestraft.

Die Hundeabgabe ist bis zum 15. April ohne weitere Aufforderung zu entrichten. Um Ermäßigung / Befreiung kann nur bis spätestens 28.Februar angesucht werden.

Aufgrund mehrfacher Beschwerden machen wir alle Hundehalter nochmals darauf aufmerksam, dass Hunde so zu beaufsichtigen und zu verwahren sind, dass andere Personen weder gefährdet noch unzumutbar belästigt werden. Die Hunde sind an öffentlichen Plätzen ausnahmslos an der Leine zu führen oder mit einem um den Fang geschlossenen Maulkorb zu versehen. Weiters hat der Hundehalter dafür zu sorgen, dass öffentliche Plätze nicht verunreinigt werden. Verwaltungsübertretungen werden von der Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafe von bis zu Euro 2.000,00 bestraft.

Sämtliche Halter von Hunden, die bereits bei uns gemeldet sind, wurden in einem gesonderten Schreiben nochmals informiert. Das Formular für das Anmelden beziehungsweise für die Ermäßigung/Befreiung und die Hundeabgabeverordnung finden Sie hier:

Zuständig

Formulare