Geflügelpest: Stallpflicht gilt ab 50 Tieren in Gebieten mit stark erhöhtem Risiko

Geflügelpest 2023

Aufgrund der zunehmenden Fälle von Geflügelpest bei Wildvögel in Österreich wurde für stark gefährdete Gebiete in ganz Österreich die Stallpflicht mit Beginn 10. Jänner 2023 verordnet.

Folgende vorbeugende Schutzmaßnahmen sind in Gebieten mit stark erhöhtem Risiko einzuhalten:

  • Geflügel und andere in Gefangenschaft gehaltene Vögel sind dauerhaft in Stallungen oder jedenfalls in geschlossenen Haltungsvorrichtungen, die zumindest oben abgedeckt sind, so zu halten, dass der Kontakt zu Wildvögeln und deren Kot bestmöglich vermieden wird und zu wildlebenden Wasservögeln jedenfalls ausgeschlossen ist.
      
  • Geflügelbetriebe unter 50 Tieren sind von der dauerhaften Haltung in Ställen ausgenommen,
     
    • wenn Geflügel durch Netze, Dächer, horizontal angebrachtes Gewebe oder andere geeignete Mittel vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt ist
    • oder die Fütterung und Tränkung der Tiere nur im Stall oder einem Unterstand erfolgt, der das Zufliegen von Wildvögeln verhindert.

Allgemeine Meldepflicht:

Die Haltung von Geflügel oder anderen in Gefangenschaft gehaltenen Vögel ist der Behörden binnen einer Woche ab Aufnahme der Haltung zu melden. Diese Meldepflicht gilt auch für Zoos, Tierheime, Hobbyhaltungen und Kleinhaltungen sowie für Haltungen zu jagdlichen Zwecken. Landwirtschaftliche Betriebe erfüllen diese Meldepflicht überwiegend durch die AMA Tierliste, das Legehennenregister, die Geflügelhygieneverordnung oder die TGD/QGV Mitgliedschaft. Ebenso ist der Behörde binnen einer Woche ab Beendigung einer Haltung von Geflügel zu melden.

Weitere Informationen finden Sie unter: https://stmk.lko.at/gefl%C3%BCgelpest-stallpflicht-gilt-ab-50-tieren-in-gebieten-mit-stark-erh%C3%B6htem-risiko+2400+3737243 

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24.01.2023