Fundamt

Fundamt

Wenn Sie etwas gefunden haben, das mehr als 10 Euro wert oder offensichtlich wichtig für den Eigentümer ist (z.B. Kreditkarte, Schlüssel), sind Sie als Finder zur Rückgabe an den Verlustträger bzw. zur Abgabe bei der zuständigen Behörde verpflichtet.

 

Die zuständige Behörde ist in den meisten Fällen die Gemeinde, in der Sie den Gegenstand gefunden haben. Die Abgabe bei der Polizei ist seit 1.2.2003 nicht mehr möglich. Bedenkliche Funde wie Schusswaffen, verbotene Waffen, Schieß- und Sprengmittel sowie Kriegsmaterial müssen zur Polizei gebracht bzw. dort gemeldet werden.

 

Finderlohn und Kostenersatz:

Als Finder haben Sie gegenüber dem Eigentümer Anspruch auf Ersatz des notwendigen und zweckmäßigen Aufwandes sowie auf Finderlohn.

 

Meldet sich der rechtmäßige Besitzer nicht innerhalb eines Jahres, so haben Sie Anspruch auf den Fund. Bei der Abgabe des Fundes müssen Sie jedoch Ihre Besitzansprüche geltend machen.

 

Die Fundanzeigen werden im Schaukasten der Gemeinde ausgehängt.

 

27.06.2011