Friedhofsverwaltung

Grabmieten:

Familiengrab (ca. 180x200cm):                 

  • Es ist beim Erwerb eines Familiengrabes eine Nachlösegebühr von € 185,18 für die Dauer von 10 Jahren zu entrichten.
  • Der Bestand des Familiengrabes kann nach Ablauf der 10 Jahresfrist, für weitere 10 Jahre gegen Entrichtung von 185,18 gesichert werden.
  • Es ist möglich, auch Urnen in ein Familiengrab zu geben.
  • Der Grabstein muss selbst von einem Steinmetz organisiert und bezahlt werden.

Einzelgrab (ca. 100x200cm):                      

  • Es ist beim Erwerb eines Einzelgrabes eine Nachlösegebühr von € 123,44 für die Dauer von 10 Jahren zu entrichten.
  • Der Bestand des Einzelgrabes kann nach Ablauf der 10 Jahresfrist, für weitere 10 Jahre gegen Entrichtung von € 123,44 gesichert werden.
  • Es ist möglich, auch Urnen in ein Einzelgrab zu geben.
  • Der Grabstein muss selbst von einem Steinmetz organisiert und bezahlt werden.

Kindergrab:

  • Es ist beim Erwerb eines Kindergrabes eine Nachlösegebühr von € 61,73 für die Dauer von 10 Jahren zu entrichten.
  • Der Bestand des Kindergrabes kann nach Ablauf der 10 Jahresfrist, für weitere 10 Jahre gegen Entrichtung von € 61,73 gesichert werden.
  • Es ist möglich, auch Urnen in ein Kindergrab zu geben.
  • Der Grabstein muss selbst von einem Steinmetz organisiert und bezahlt werden.

Urnennische (fixer Platz in der Urnenwand):

  • Für den Erwerb einer Urnennische in der Urnenwand muss ein einmaliger Betrag € 2.500,-- geleistet werden.
  • Gleichzeitig ist beim Erwerb eine Nachlösegebühr von 185,18 für die Dauer von 10 Jahren zu entrichten.
  • Der Bestand der Urnennische kann nach Ablauf der 10 Jahresfrist, für weitere 10 Jahre gegen Entrichtung von € 185,18 gesichert werden.
  • Die Kosten für die Gravur der Abdeckung müssen vom Grabmieter selbst übernommen werden.


Zuständig