Förderaktion "Sauber Heizen für Alle"

Heizen für Alle

Gemäß § 6 Abs. 2f Z 1c UFG hat die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie nachfolgende Kriterien für die Unterstützung einkommensschwacher Haushalte bei der Umstellung auf ein klimafreundliches Heizungssystem festgelegt. Mit der Festlegung dieser Bedingungen zum Erhalt von Mitteln aus dem Unterstützungsvolumen im Rahmen der Aktion „Sauber Heizen für Alle“ wird der Ersatz eines fossilen Heizungssystems durch eine klimafreundliche Technologie bei einkommensschwachen privaten Haushalten unterstützt. 

Neben der Bundes- und Landesförderung können im Rahmen der Förderungsaktion „Sauber Heizen für Alle“ die umweltrelevanten und förderungsfähigen Kosten bis zur jeweiligen technologiespezifischen Kostenobergrenze gefördert werden. 

Einreichen können ausschließlich natürliche Personen im Ein-/Zweifamilienhaus/Reihenhaus. Gefördert werden Leistungen, die ab dem Datum der Genehmigung des Förderungsantrages erbracht wurden. Anträge, bei denen die Heizung vor Genehmigung geliefert wurde, können nicht gefördert werden.

Einreichverfahren in 3 Schritten 

  • Schritt 1 – Die Registrierung mit Ihrer konkreten Projektidee erfolgt ausschließlich online unterwww.sauber-heizen.at. Registrierungen können ab 03.01.2022 so lange durchgeführt werden wie Budgetmittel zur Verfügung stehen, längstens jedoch bis 31.12.2022. Nach Abschluss der Registrierung werden Ihre übermittelten Unterlagen an die jeweilige Landesförderungsstelle weitergleitet.
  • Schritt 2 – Die Durchführung einer Energieberatung (Koordination durch jeweilige Landesförderungsstelle). Nach Prüfung der formalen Bedingungen durch das jeweilige Bundesland ist eine umfassende Energieberatung durchzuführen, die aus einer verbindlichen Erstberatung sowie der Unterstützung bei der Angebotseinholung und der Antragstellung besteht.
  • Schritt 3 – Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über www. sauber-heizen.at.

Wer kann eine Förderung beantragen?

Antragsberechtigt für eine soziale Zusatzförderung ist der/die Gebäudeeigentümer/eigentümerin eines Ein-/Zweifamilienhaus/Reihenhaus mit Hauptwohnsitz am Projektstandort.

Welche Voraussetzungen müssen für eine Förderung erfüllt sein? 

Die Förderung steht einkommensschwachen Haushalten der untersten beiden Einkommensdezile in Österreich (EUROSTAT-Daten, Stand 02.06.2021) - bezogen auf einen Einpersonenhaushalt entspricht das einem Monatseinkommen von netto bis zu 1.454 Euro (zwölf Mal) - offen. Bei Mehrpersonenhaushalten kommen je nach Zusammensetzung entsprechende Gewichtungsfaktoren der Statistik Austria zur Anwendung. Das sind ein Faktor 0,5 für jeden zusätzlichen Erwachsenden und 0,3 für jedes zusätzliche Kind1. Zu den untersten beiden Einkommensdezile werden auch Haushalte gerechnet, die über eine aufrechte Zusage für eine GIS-Befreiung oder über Sozialhilfe verfügen, selbst wenn diese über die genannten Einkommensgrenzen hinausgehen. 

Sauber Heizen Infoblatt

Sauber Heizen Berechnung Förderung

Sauber Heizen FAQs

14.02.2022